Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind unwirksam.
Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Klauseln im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbieten, sind unwirksam.