Schlagwort-Archive: Modernisierung

Anbau einer Terrasse

Zwar kann der Anbau einer Terrasse grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme sein. Die Nutzfläche der Mietsache wird vergrößert, auf der Terrasse können Wäscheständer oder andere Sachen aufgestellt werden oder Mieter können sich hier einfach im Freien
aufhalten. Das gilt aber nicht in jedem Fall.

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10 Prozent höhere Modernisierungs-Mieterhöhung als angekündigt

Gleichgültig, ob eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist oder sie nicht
den gesetzlichen Anforderungen genügt oder ob die spätere, tatsächliche Mieterhöhung
die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt, die Wirksamkeit der gesamten
Mieterhöhung verschiebt sich in diesen Fällen um 6 Monate (BGH VIII ZR 76/15).

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Modernisierungen und Instandsetzungen

Die Erneuerung der Gegensprechanlage und der Kellerelektrik sind keine Modernisierungsmaßnahmen, die eine Mieterhöhung rechtfertigen. Wird durch eine Baumaßnahme die vorhandene Gegensprechanlage durch eine neue Anlage ersetzt, liegt eine bloße Instandsetzung der defekten Anlage vor, aber keine Wohnwertverbesserung.

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Wohngelderhöhung zum 1.7.2015 mit Heizkostenkomponente

Bauministerin Barbara Hendricks greift Mieterbund-Forderungen auf

Auf dem heutigen Wohnungsbautag 2014 griff Bauministerin Barbara Hendricks die Mieterbund-Forderung auf und kündigte an, das Wohngeld werde zum 1.7.2015 erhöht werden. Neben einer Erhöhung des Leistungsumfangs und neuen Miethöchstbeträgen werde auch eine Heizkostenkomponente wiedereingeführt.
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Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick

Die Neuregelungen im Überblick:

· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.

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Modernisierung nur, wenn gegenwärtiger Zustand der Wohnung verbessert wird

Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

(dmb – 20.06.12) „Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um das Thema Modernisierung zu verhindern. Wir begrüßen deshalb die Klarstellung, dass eine Modernisierungsmaßnahme zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen muss. Dagegen spielt der ursprüngliche Zustand der Mietsache im Regelfall keine entscheidende Rolle“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 110/11). Weiterlesen