Anbau einer Terrasse

Zwar kann der Anbau einer Terrasse grundsätzlich eine Modernisierungsmaßnahme sein. Die Nutzfläche der Mietsache wird vergrößert, auf der Terrasse können Wäscheständer oder andere Sachen aufgestellt werden oder Mieter können sich hier einfach im Freien
aufhalten. Das gilt aber nicht in jedem Fall.

Das Amtsgericht Charlottenburg (216 C 98/16) entschied: Der Gebrauchswert einer im Erdgeschoss im ersten Hinterhof gelegenen Mietsache wird durch den Anbau einer Terrasse nicht nachhaltig erhöht, wenn durch den Einbau einer bodentiefen Terrassentür die Privatsphäre des Mieters gestört wird und sich zudem in wenigen Metern Entfernung eine Müllstandsfläche befindet.