Muss ich zur Überprüfung der Betriebskostenabrechnung auch in „Corona- Zeiten“ das Büro des Vermieters oder des Verwalters aufsuchen?

Nein. Ein Anspruch auf Übersendung der Belege z.B. per E-Mail oder in Kopie gegen Übernahme der Kopierkosten besteht solange, wie die behördlichen Corona-Einschränkungen bestehen und der Publikumsverkehr in den meisten Bereichen gestoppt wurde