Ist der Vermieter verpflichtet, bei der Beantragung von staatlichen Hilfsgeldern für den Mieter mitzuwirken?

Es ist davon auszugehen, dass der Erhalt staatlicher Hilfen jedenfalls teilweise von der Mitwirkung des Vermieters abhängig sein wird. Insbesondere ist anzunehmen, dass der Mieter bei den Behörden seinen Mietrückstand durch eine Bestätigung des Vermieters nachweisen muss.

Daher ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter auf Anfrage eine Bestätigung über die eingetretenen Mietrückstände vorzulegen und sonstige Handlungen bzw. Erklärungen vorzunehmen bzw. abzugeben, die zur Antragstellung des Mieters erforderlich sind.