Achtung Lock-Miete

Setzt der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages die monatlichen Vorauszahlungen bewusst zu niedrig, um eine relativ günstige Gesamtmiete vorzugaukeln, rechtfertigt dies im Regelfall keine Schadensersatzansprüche des Mieters. Etwas anders gilt nur, wenn der Vermieter einen Vertrauenstatbestand geschaffen hätte, wonach die monatlichen Vorauszahlungen auskömmlich sind.

Das wäre der Fall, wenn der Vermieter auf Nachfrage des Mieters ausdrücklich zugesichert hätte, die Vorauszahlungen würden ausreichen, oder der Mieter klargemacht hätte, dass er nicht mehr als die vereinbarten Vorauszahlungen zahlen kann oder will (LG Berlin 65 T 106/18).