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Kündigung wegen unverschuldeter Zahlungsrückstände

Nachdem das Jobcenter Zahlungen eingestellt hatte, geriet die 6-köpfige Mieterfamilie mit der Miete in Rückstand. Die Vermieterin kündigte wegen Zahlungsverzugs fristlos und hilfsweise ordentlich, das heißt mit Kündigungsfrist. Daraufhin zahlte das Jobcenter die Unterkunftskosten wieder und glich die Zahlungsrückstände vollständig aus, noch bevor die Vermieterin Räumungsklage erheben konnte.

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