Die Mieter waren 2011 in Ausland gezogen und hatten ihre Zweizimmerwohnung ihrem Sohn und seiner Familie überlassen. Die Erlaubnis des Vermieters hierzu hatten sie jedoch nicht eingeholt.
Die Mieter waren 2011 in Ausland gezogen und hatten ihre Zweizimmerwohnung ihrem Sohn und seiner Familie überlassen. Die Erlaubnis des Vermieters hierzu hatten sie jedoch nicht eingeholt.