Kündigung, wenn Wohnung unerlaubt an Dritte weitergegeben wird

Die Mieter waren 2011 in Ausland gezogen und hatten ihre Zweizimmerwohnung ihrem Sohn und seiner Familie überlassen. Die Erlaubnis des Vermieters hierzu hatten sie jedoch nicht eingeholt.

Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (65 S 16/18) ist der Vermieter berechtigt, zu kündigen. Zieht der Mieter dauerhaft aus und überlässt er die Wohnung, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen, seinen Kindern, die dann einziehen, ist das eine Verletzung des Mietvertrages, die zu einer Kündigung berechtigt