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Eigenbedarfskündigung weiter erleichtert

Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 232/15) hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach auch die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft für sich oder ihre Familienangehörigen ein Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs kündigen können. Eine Münchener Gesellschaft bürgerlichen Rechts hatte ein Wohnhaus gekauft mit der Absicht, die Miet- in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

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