Klingelschilder und Datenschutz

Nachdem ein Wiener Mieter reklamiert hatte, dass sein Name auf dem Klingelschild der Gegensprechanlage für alle offen ersichtlich sei, entschied die „Wiener Wohnen“, die
Klingelschilder für ihre 220.000 Wohnungen müssten aus Datenschutzgründen verschwinden, sie müssten durch Nummern ersetzt werden.

Der Präsident von Haus & Grund Deutschland empfahl dann seinen Mitgliedern, nach eigenen Angaben 900.000 Eigentümern, die Namensschilder an Mietwohnungen abzuschrauben. Er warnte, Vermietern drohe sonst ein Bußgeld in Millionenhöhe. Die BILD sprach von „Datenschutz-Irrsinn“ und die Aufregung war groß. Dann gab die Bundesdatenschutzbeauftragte, Andrea Voßhoff, Entwarnung. Ein Klingelschild mit Namen falle in der Regel gar nicht in den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung. Sie empfahl Verbänden und Institutionen, sich vor etwaigen öffentlichen Ratschlägen erst einmal bei den zuständigen Aufsichtsbehörden nach der Rechtslage zu erkundigen. Fazit: Klingel- und Briefkastenschilder können bleiben.