Gemeinsamer Mietvertrag

Unterschreiben zwei Mieter gemeinsam einen Mietvertrag, können auch nur beide gemeinsam kündigen und so das Mietverhältnis beenden. Zieht einer der beiden Mieter aus und/oder kündigt nur er gegenüber dem Vermieter, ändert das nichts.

Auch derjenige, der gekündigt hat oder schon ausgezogen ist, bleibt Mieter und damit weiter verantwortlich für die volle Miete. Ausnahme: Vermieter und beide Mieter können vereinbaren, dass einer der beiden Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheidet und das
Mietverhältnis mit dem zurückbleibenden Mieter fortgesetzt wird. Anders auch im Zusammenhang mit einer Ehescheidung. Im Zuge des Scheidungsverfahrens kann festgelegt werden, welcher der beiden Ehepartner die Wohnung bekommt und mit wem das Mietverhältnis fortgesetzt werden muss.