Mieter können keinen Schadensersatz von ihrem Vermieter verlangen, wenn wegen Stemmarbeiten im Treppenhaus und entsprechenden Erschütterungen eine Vase aus dem Küchenschrank fällt und das Ceran-Kochfeld beschädigt.
Mieter können keinen Schadensersatz von ihrem Vermieter verlangen, wenn wegen Stemmarbeiten im Treppenhaus und entsprechenden Erschütterungen eine Vase aus dem Küchenschrank fällt und das Ceran-Kochfeld beschädigt.