Nicht mehr alle Vasen im Schrank

Mieter können keinen Schadensersatz von ihrem Vermieter verlangen, wenn wegen Stemmarbeiten im Treppenhaus und entsprechenden Erschütterungen eine Vase aus dem Küchenschrank fällt und das Ceran-Kochfeld beschädigt.

Nach Ansicht des AG Schöneberg (109 C 186/16) hat sich der Vermieter keine Pflichtverletzung zu Schulden kommen lassen. Denkbar wäre allenfalls ein Warnhinweis „Achtung Stemmarbeiten“ gewesen. Aber die Mieter mussten gar nicht gewarnt werden, sie haben die lärmintensiven Arbeiten natürlich wahrgenommen und auch dann noch nicht reagiert, als schon andere Gegenstände auf den Herd fielen.