Die Kosten für das Fällen beispielsweise einer Kastanie sind keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, entschied das Amtsgericht HamburgBlankenese (531 C 227/13).
Die Kosten für das Fällen beispielsweise einer Kastanie sind keine Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, entschied das Amtsgericht HamburgBlankenese (531 C 227/13).