Wäsche trocknen

Grundsätzlich darf der Mieter seine Wäsche in der Wohnung trocknen. Eine Klausel im Mietvertrag, die das Aufhängen von Wäsche in der Wohnung verbietet, ist unwirksam.

Das gilt auch dann, wenn es im Haus einen Gemeinschaftstrockenkeller oder -speicher gibt. Die „kleine“ Wäsche darf auch auf dem Balkon getrocknet werden. Mieter dürfen hier eine Wäscheleine spannen oder eine Wäschespinne aufstellen.