Untermiete

Die Untervermietung der gesamten Wohnung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine solche Erlaubnis.

Will der Mieter aber lediglich einen Teil seiner Wohnung untervermieten, hat er regelmäßig einen Anspruch auf Erlaubnis, wenn bei ihm nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse an der Untermietung entstanden ist. Das können persönliche oder finanzielle Gründe sein. Eltern oder Kinder darf der Mieter in der Wohnung aufnehmen, ohne den Vermieter vorher um Erlaubnis zu fragen.