Tauben füttern verboten

Weil die Mieterin immer wieder auf ihrem Balkon neben den 8 in einer Voliere gehaltenen Brieftauben auch noch bis zu 80 Stadttauben fütterte, mahnte sie der Vermieter zuerst ab, kündigte ihr dann und jetzt gab es das Räumungsurteil beim Amtsgericht Bonn (204 C 204/17).

Das Füttern von Stadttauben sei sozial nicht mehr adäquat und für die Nachbarschaft unzumutbar. Von diesen Tieren gingen Verschmutzungs- und Gesundheitsgefahren aus. Durch das Füttern der wild lebenden Tauben wurden offensichtlich auch vermehrt Ratten angezogen.