Jede:r Verbraucher:in hat das Recht, sich unter bestimmten Umständen von einem bereits geschlossenen Vertrag mit einem Unternehmer bzw. einer Unternehmerin innerhalb einer bestimmten Frist durch Widerruf zu lösen. Auch Mieter:innen kann unter Umständen ein Widerrufsrecht zustehen: Erfolgt der Mietvertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräume des Vermietenden oder ausschließlich im Rahmen des Fernabsatzes (postalisch, telefonisch oder elektronisch), hat der Mieter bzw. die Mieterin ein Widerrufsrecht.
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Kein Widerrufsrecht nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung
Nach dem Gesetz haben Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden und bei so genannten Fernabsatzverträgen. Das Gesetz gilt auch für Verträge über die Vermietung von Wohnraum. Der Bundesgerichtshof hat aber jetzt entschieden, dass dieses Widerrufsrecht nicht für Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt.