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Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns bei Vereitelung des Vorkaufsrechts

BGH stärkt Mieterrechte in umgewandelten Mietwohnungen

„Der Bundesgerichtshof stärkt mit der heutigen Entscheidung die Rechte von Mietern, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und dann an einen Dritten verkauft wurde. Unterläuft oder vereitelt der Vermieter das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters, macht er sich schadenersatzpflichtig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 51/14).

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