Keine Mietminderung bei erhöhtem Verkehrslärm
Steigert sich die Belastung durch Verkehrslärm aufgrund umfangreicher Straßenbauarbeiten bzw. einer Umleitung vor dem Haus/der Wohnung des Mieters, ist der im Regelfall nicht berechtigt, die Miete zu mindern, entschied der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 152/12).