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Ausgleichsanspruch in Geld statt Schönheitsreparaturen

Ist der  Mieter  laut Mietvertrag verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, kann
der  Vermieter  nicht  stattdessen  einen  Ausgleichsanspruch  in  Geld  fordern,  wenn  er
beabsichtigt,  nach  Beendigung  des  Mietverhältnisses  Umbaumaßnahmen  in  den
Mieträumen  durchzuführen.  Weiterlesen