Der Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 17/18). Weiterlesen
Der Vermieter ist für einen funktionierenden Telefonanschluss verantwortlich. Bei einem Defekt des Anschlusskabels ist er zur Reparatur verpflichtet, entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 17/18). Weiterlesen