Mieter müssen nur dann Schnee räumen und vor der Haustür streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ist der Grundstückseigentümer oder Vermieter dafür verantwortlich.
Mieter müssen nur dann Schnee räumen und vor der Haustür streuen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. In allen anderen Fällen ist der Grundstückseigentümer oder Vermieter dafür verantwortlich.