Auch gegen eine eigentlich berechtigte Kündigung des Vermieters, zum Beispiel wegen Eigenbedarfs, können Mieter sich noch wehren. Gestützt auf die so genannte Sozialklausel können sie der Kündigung widersprechen und argumentieren, die Räumung der Wohnung stelle für sie eine unzumutbare Härte darf.
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Eigenbedarf und Sozialklausel
Auch gegenüber einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann der Mieter noch Widerspruch einlegen. Gestützt auf die sogenannte Sozialklausel kann er sich auf Härten berufen, die für ihn die Räumung der Wohnung unzumutbar machen.