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Rollstuhlrampe verweigert – Entschädigung

Vermietende, die über einen Zeitraum von zwei Jahren behinderten Mieter:innen die Zustimmung zum Bau einer Rollstuhlrampe für einen barrierefreien Zugang zur Wohnung verweigern, verstoßen gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz und müssen den Betroffenen eine Entschädigung (im vorgestellten Fall 11.000 Euro) zahlen (Landgericht Berlin II, Urteil vom 30. September 2024 – 66 S 24/24, WuM 2024, 601).