Der Vermieter kann sich nicht auf eine Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter berufen. Wird eine unrenovierte Wohnung vermietet, muss der Mieter beim Auszug nicht renovieren. Eine vor Jahren getroffene Absprache zwischen dem heutigen Mieter und seinem Vormieter ändert daran nichts (BGH VIII ZR 277/16).