Vermieter, die nach dem Auszug des gekündigten Mieters den Eigenbedarf nicht realisieren, die Wohnung nicht wie behauptet nutzen, müssen nachweisen, warum der behauptete Eigenbedarf später weggefallen sein soll.
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Gemeinsamer Mietvertrag
Unterschreiben zwei Mieter gemeinsam einen Mietvertrag, können auch nur beide gemeinsam kündigen und so das Mietverhältnis beenden. Zieht einer der beiden Mieter aus und/oder kündigt nur er gegenüber dem Vermieter, ändert das nichts.
Mietzahlung: Zahlungsauftrag muss bis zum 3. Werktag erteilt werden
Nach dem Gesetz muss die Miete am Monatsanfang, spätestens bis zum 3. Werktag bezahlt werden.
Kündigungsgrund: Wohnungsüberbelegung
Wohnt der Mieter zusammen mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in einem insgesamt 25,88 qm großen Appartement mit nur einem 16 qm großen Wohnraum, ist das eine Wohnungsüberbelegung. Der Vermieter ist berechtigt, zu kündigen (AG München 415 C 3152/15).
Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 103/06) dürfen Vermieter die Kosten für den Betrieb eines Aufzugs bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten auf alle Mieter des Hauses umlegen.
Mieterwechselpauschale
Eine Formularklausel im Mietvertrag, nach der der neu einziehende Mieter verpflichtet ist, eine Mieterwechselpauschale an die Hausverwaltung zu zahlen, ist unwirksam (AG Münster 55 C 1325/15).
Genossenschaften
Der genossenschaftliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet, eine Mieterhöhung nur gegen die Mietpartei auszusprechen, die in der Vergangenheit wiederholt gerichtlich und außergerichtlich ihre Rechte geltend gemacht hat (AG Köln 205 C 592/12).
Fristlose Kündigung bei unverschuldeter Geldnot zulässig
BGH bestätigt Prinzip „Geld hat man zu haben“
„Die Entscheidung ist unbefriedigend und hinterlässt einen schalen Beigeschmack. Mietern kann auch dann wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt werden, wenn sie unverschuldet in Geldnot geraten sind. Der vom Bundesgerichtshof angewandte Grundsatz ‚Geld hat man zu haben‘ darf in einem sozialen Mietrecht, insbesondere beim Kündigungsschutz, nicht uneingeschränkt gelten“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des BGH (BGH VIII ZR 175/14).
Zusammenschluss
Zwei Immobilienriesen wollen zusammengehen. Die Deutsche Annington – mit gut 200.000 Wohnungen Deutschlands größter Vermieter – will die Gagfah – mit knapp 150.000 Wohnungen drittgrößter Vermieter Deutschlands – kaufen.
Auch nicht im Haus lebende Mitmieterin haftet für Gasrechnung
Auch wenn kein schriftlicher Liefervertrag mit einem Versorger vorliegt, kann der Vertrag durch die Entnahme von Energie (Gas) stillschweigend zustande kommen.