Während des laufenden Mietverhältnisses hat die Mietkaution, d.h. die vom Mieter geleistete Mietsicherheit nur eine Sicherungsfunktion, keine Befriedigungsfunktion. Das hatte schon der Bundesgerichtshof entschieden (BGH VIII ZR 234/13).
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Kein Rückgriffsrecht auf Mietkaution wegen verjährter Betriebskostennachforderungen
Gut drei Jahre nach Ende des Mietverhältnisses forderte der Mieter die zu Beginn des
Mietverhältnisses geleistete Mietsicherheit zurück. Er hatte damals ein Kautionssparbuch
eingerichtet und an den Vermieter verpfändet und übergeben. Jetzt forderte er die Freigabe und Rückgabe des Sparbuchs. Weiterlesen