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Fototapete

Die Kosten für das Entfernen einer Fototapete (in beigem Ton mit dem Motiv einer gemauerten Wand) sowie die Neutapezierung hat der Mieter nach dem Auszug zu erstatten, weil die sehr unruhige Wandgestaltung nicht dem Geschmack eines Durchschnittsmieters entspricht (AGPinneberg 84 C 141/17)

Vertragsvereinbarung „Mieter trägt Betriebskosten“ ist ausreichend

Zur Abwälzung aller Betriebskosten auf die Mieter des Hauses reicht eine formularmäßige
Mietvertragsvereinbarung aus, wonach die Mieter die Betriebskosten zu tragen haben. Eine konkrete Auflistung der Betriebskosten ist nicht erforderlich, auch nicht die ausdrückliche Bezugnahme auf die Betriebskostenverordnung (BGH VIII ZR 137/15).

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