Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der Wohnung des Mieters kann als
Haustürgeschäft unter Umständen wirksam widerrufen werden.
Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der Wohnung des Mieters kann als
Haustürgeschäft unter Umständen wirksam widerrufen werden.