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Mieterhöhung: Richtige Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Das Mietrecht sieht drei Möglichkeiten vor, wie Vermieterinnen und Vermieter die Miete erhöhen dürfen. Erstens durch eine freiwillige Vereinbarung mit ihren Mieterinnen und Mietern, zweitens nach einer Modernisierung der Wohnung und drittens im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete, d.h. der Vermieter oder die Vermieterin kann fordern, dass die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete angehoben wird.

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