Der Mieter zahlte fünf Monate hintereinander die Miete um wenige Tage verspätet. Der Vermieter kündigte einmal fristlos und einmal mit der normalen Kündigungsfrist. Zu Unrecht, stellte das Landgericht Berlin (67 S 329/16) fest.
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Kündigung wegen „berechtigten Interesses“ eingeschränkt
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 45/16) hat seine bisherige Rechtsprechung zu Kündigungen wegen berechtigten Interesses korrigiert.
Eigenbedarf: Vorratskündigung und Schadensersatz
Der Vermieter kündigte im April 2011 zu Januar 2012 die Einzimmerwohnung mit der Begründung, die Wohnung werde dringend benötigt, um seine pflegebedürftige Mutter, die allein in einem Einfamilienhaus lebe, im Haus aufzunehmen.
Kündigungsgrund: Wohnungsüberbelegung
Wohnt der Mieter zusammen mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in einem insgesamt 25,88 qm großen Appartement mit nur einem 16 qm großen Wohnraum, ist das eine Wohnungsüberbelegung. Der Vermieter ist berechtigt, zu kündigen (AG München 415 C 3152/15).
Gute Nacht!
Ein Vermieter kündigte wegen Eigenbedarf eine Zweizimmerwohnung, die im selben Haus
liegt, in dem er und seine Frau wohnen. Die Begründung: Er ist ein chronischer Schnarcher und raubt damit seiner Frau den Schlaf. Damit die zu ihrer Erholung kommt, braucht sie dringend ein eigenes Schlafzimmer. Das Landgericht Koblenz sah das genauso und gab dem Schnarcher Recht (Az: 14 S 216/98).
Kündigung wegen unverschuldeter Zahlungsrückstände
Nachdem das Jobcenter Zahlungen eingestellt hatte, geriet die 6-köpfige Mieterfamilie mit der Miete in Rückstand. Die Vermieterin kündigte wegen Zahlungsverzugs fristlos und hilfsweise ordentlich, das heißt mit Kündigungsfrist. Daraufhin zahlte das Jobcenter die Unterkunftskosten wieder und glich die Zahlungsrückstände vollständig aus, noch bevor die Vermieterin Räumungsklage erheben konnte.
Vermieter muss bei Nachmietersuche nicht aktiv mitwirken
Mieter und Vermieter hatten einen unbefristeten Mietvertrag mit einem vierjährigen
Kündigungsschluss/-verzicht vereinbart. Nach zwei Jahren wechselte der Mieter den Arbeitgeber und nahm eine neue Stelle in Norddeutschland an. Seine Kündigung lehnte der Vermieter ab, erklärte sich aber bereit, ihn bei Stellung eines geeigneten Nachmieters aus dem Mietvertrag zu entlassen.