Mieter können sich auf Kündigungsschutzregelungen berufen, die zwischen einem kommunalen Verkäufer und dem Käufer der vermieteten Immobilie im Kaufvertrag vereinbart wurden.
Mieter können sich auf Kündigungsschutzregelungen berufen, die zwischen einem kommunalen Verkäufer und dem Käufer der vermieteten Immobilie im Kaufvertrag vereinbart wurden.