Ob und unter welchen Voraussetzungen Haustiere in einer Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist gesetzlich nicht geregelt. Deshalb kommt es in erster Linie auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Zunächst einmal gilt: Egal, was im Mietvertrag steht, Kleintiere sind immer erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kleintiere sind beispielsweise Kaninchen, Wellensittiche, Goldhamster, Schildkröten oder Zierfische.