Laut Heizkostenabrechnung sollte der Mieter für Heizkosten mehr als 5.000 Euro nachzahlen. Bei den Jahresabrechnungen für die Jahre 2013 und 2014 entfielen 42 bzw. 47 Prozent aller Heizkosten auf seine Wohnung.
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Heizspiegel 2016
Co2online und Deutscher Mieterbund haben jetzt den neuen Heizspiegel 2016
vorgestellt, der auf Abrechnungsdaten des Jahres 2015 basiert. Danach haben sich die
durchschnittlichen Heizkosten im vergangenen Jahr uneinheitlich entwickelt. Durch gesunkene Preise ist das Heizen mit Heizöl fast ein Fünftel günstiger geworden.
Bruttowarmmiete unzulässig
Mieter und Vermieter hatten hier eine Bruttowarm- bzw. Inklusivmiete vereinbart. Trotzdem rechnete der Vermieter die Heizkosten verbrauchsabhängig ab und forderte von den betroffenen Mietern eine Nachzahlung in Höhe von 1.572,01 Euro. Zu Unrecht, wie das Landgericht Potsdam (13 S 72/14) jetzt entschied.
Mietminderung
Kann ein kleinerer Raum im Dachgeschoss des Mietobjektes nicht geheizt werden,
weil der Heizkörper nicht mehr funktioniert, ist der Mieter zu einer Mietminderung berechtigt.
Fehler bei der Ermittlung des Wärmeverbrauchs – 15-prozentiges Kürzungsrecht der Mieter
Entspricht die Heizkostenabrechnung nicht den Vorschriften der Heizkostenverordnung, weil der Verbrauch fehlerhaft ermittelt wurde, ist die Abrechnung inhaltlich fehlerhaft. Die fehlerhafte Verbrauchsabrechnung berechtigt den Mieter zu einer Kürzung.
Heizkosten sparen
Jetzt beginnt die Zeit, in der die Wohnung beheizt werden muss. Die Kosten hierfür halten sich in Grenzen, wenn einige Tipps beachtet werden …
Verbrauchabhängige Heizkostenabrechnung
Nach der Heizkostenverordnung ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung mit Verbrauchserfassungssystemen auszustatten, so dass die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden können.
Heizspiegel 2014
Deutscher Mieterbund und co2online haben den neuen bundesweiten Heizspiegel 2014 veröffentlicht. Danach mussten im Jahr 2013 Mieter durchschnitt 1.000 Euro Heizkosten für eine 70 Quadratmeter große Wohnung zahlen.
Wohngelderhöhung zum 1.7.2015 mit Heizkostenkomponente
Bauministerin Barbara Hendricks greift Mieterbund-Forderungen auf
Auf dem heutigen Wohnungsbautag 2014 griff Bauministerin Barbara Hendricks die Mieterbund-Forderung auf und kündigte an, das Wohngeld werde zum 1.7.2015 erhöht werden. Neben einer Erhöhung des Leistungsumfangs und neuen Miethöchstbeträgen werde auch eine Heizkostenkomponente wiedereingeführt.
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Energiekosten
Mieter müssen auch 2013 wieder mit höheren Heizkosten als noch im Vorjahr rechnen. Nach einer Prognose des Deutschen Mieterbundes (DMB) müssen für eine 70 Quadratmeter große, fernwärmebeheizte Wohnung im Durchschnitt 931 Euro an Heizkosten gezahlt werden, 71 Euro mehr als noch 2012.