Gartenpflegekosten sind umlegbare Betriebskosten. Nicht erforderlich ist es, dass der Mieter die Gartenfläche uneingeschränkt nutzen darf.
Gartenpflegekosten sind umlegbare Betriebskosten. Nicht erforderlich ist es, dass der Mieter die Gartenfläche uneingeschränkt nutzen darf.