Mieter einer Fünf-Zimmer-Wohnung in einer Berliner Villa hatten ihre beiden Hunde entgegen der Hausordnung und trotz wiederholter Abmahnungen frei auf den Gemeinschaftsflächen des Hauses, zu denen auch ein Kinderspielplatz gehört, laufen lassen. Die Vermieterin kündigte daraufhin das Mietverhältnis fristlos. Weiterlesen
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Zahlung von Gartenpflegekosten setzt nicht Gartennutzung voraus
Gartenpflegekosten sind umlegbare Betriebskosten. Nicht erforderlich ist es, dass der Mieter die Gartenfläche uneingeschränkt nutzen darf.