Bundesgerichtshof stärkt Vermieter-Position
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BGH: Fristlose Kündigung gegen Düsseldorfer Raucher nicht rechtmäßig
Landgericht Düsseldorf muss erneut entscheiden
Ab 1.5.2013 neues Mietrecht – Die Neuregelungen im Überblick
Die Neuregelungen im Überblick:
· Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm, Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen nach wie vor möglich.