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Berechnungsgrundlage für Grundsteuer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer für
verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine kurze Frist zur Neuregelung gesetzt. Die Steuer darf nur noch bis Ende 2019 auf Grundlage des alten Rechts erhoben werden, entschied der Erste Senat am Dienstag in Karlsruhe.

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