Wer zu dick ist für die Badewanne, darf auch gegen den Willen des Vermieters in seiner
Mietwohnung auf eigene Kosten eine Dusche einbauen. Das entschied das Hamburger
Amtsgericht (Az: 40 aC 1309/94). Der Vermieter müsse zustimmen, da die Mieterin aufgrund ihrer Körperfülle die Körperreinigung nicht in der Badewanne durchführen könne.