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Zurückbehaltungsrecht an Vorauszahlungen, wenn Vermieter nicht abrechnet

Mieter können einer mit Zahlungsverzug begründeten Vermieterkündigung und der darauf fußenden Räumungsklage entgegenhalten, sie seien berechtigt gewesen, die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen zurückzubehalten, weil der Vermieter bisher nicht rechtzeitig über die Betriebskosten abgerechnet habe (BGH VIII ZR 208/14).

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Höhere Vorauszahlungen nur bei korrekter Abrechnung

Mieterbund begrüßt geänderte BGH-Rechtsprechung

(dmb 15.05.12) „Die Entscheidung ist sachgerecht und richtig. Ich begrüße, dass der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung korrigiert und jetzt klarstellt, höhere monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten kann der Vermieter nur auf der Grundlage einer korrekten und fehlerfreien Abrechnung fordern“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes die heutigen Urteile des BGH (VIII ZR 245/11 und VIII ZR 246/11).

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