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Abrechnungsfrist 31.12. – bis 18.00 Uhr

Läuft die Frist für die Erteilung der Betriebskostenabrechnung Silvester ab, dann reicht es aus, wenn die Abrechnung bis 18.00 Uhr in den Briefkasten des Mieters geworfen wird (LG Hamburg, 316 S 77/16). Die Vorinstanz, das Amtsgericht Hamburg, hatte noch entschieden, der Einwurf der Abrechnung um genau 17.34 Uhr sei zu spät gewesen.

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