„Stehpinklerurteil“

Das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42C10583/14) gibt einem Mieter recht. Das Pinkeln im Stehen und damit verbunden die Geräusche und Verschmutzungen gehören zu einem vertragsgemäßen Nutzen einer Mietwohnung. Damit bekommt der Vermieter kein recht.