Das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42C10583/14) gibt einem Mieter recht. Das Pinkeln im Stehen und damit verbunden die Geräusche und Verschmutzungen gehören zu einem vertragsgemäßen Nutzen einer Mietwohnung. Damit bekommt der Vermieter kein recht.
Das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 42C10583/14) gibt einem Mieter recht. Das Pinkeln im Stehen und damit verbunden die Geräusche und Verschmutzungen gehören zu einem vertragsgemäßen Nutzen einer Mietwohnung. Damit bekommt der Vermieter kein recht.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen