Sauerkraut im Geruchstest

Drei Richter des Landgerichts Traunstein in Oberbayern ließen sich vor Ort einen Topf
Sauerkraut kochen und stellten fest, der Nachbar werde durch die dabei entstehenden
Gerüche nicht unzulässig beeinträchtigt.

„Gewöhnliche Essengerüche“ seien eine unwesentliche Beeinträchtigung. Der Nachbar könne nicht verlangen, dass die Nachbarin beim Kochen das Küchenfenster nicht mehr öffnen dürfe und den Dunstabzug auf einer anderen Seite des Hauses verlegen müsse (Landgericht Traunstein, Az: 6 S 326/97).