Rollator im Hausflur

Der  Vermieter  muss  das  Abstellen  eines  Rollators  im  Hausflur  dulden,  wenn  dadurch keine  Behinderung  anderer  Hausbewohner  erfolgt  (AG  Recklinghausen  56  C  98/13).

Weder könne der Mieterin zugemutet werden, ständig Mitbewohner darum zu bitten, den Rollator in ihre Wohnung zu tragen, noch sei eine 20  Meter entfernte Abstellmöglichkeit eine Alternative. Die Mieterin sei berechtigt, den Rollator zusammengeklappt im Hausflur abzustellen.