Auch wenn eine Wohnung schon zuvor ungünstige Lichtverhältnisse hatte – etwa durch eine Erdgeschosslage oder große Bäume vor den Fenstern – können Mieter:innen die Miete um fünf Prozent mindern, wenn ein Neubau im Hinterhof des Hauses die Verschattung und Verdunkelung der betreffenden Wohnung noch zusätzlich verstärkt (LG Hamburg, Urt. v. 18.12.2025, 334 S 13/22).




