Mietaufhebungsvertrag

Der Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages in der Wohnung des Mieters kann als
Haustürgeschäft unter Umständen wirksam widerrufen werden.

Hier sollte die Wohnung komplett saniert werden. Die Vermieter bzw. drei auf der Vermieterseite stehende Personen suchten den Mieter in seiner Wohnung auf und überzeugten ihn, eine Mietaufhebungsvereinbarung sowie eine Vereinbarung über eine Umzugsbeihilfe von 1.000 Euro zu unterschreiben. Später widerrief der Mieter die Vereinbarungen. Die Räumungsklage des Vermieters wies das Amtsgericht Freiburg (53 C 1059/13) zurück.