Graffiti

Graffiti-Schmierereien sind grundsätzlich Mängel der Mietsache. Der Mieter hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti im Eingangsbereich des Hauses, der Haustür sowie an der Klingel beseitigen lässt. Der Vermieter muss den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung und des Hauses während der Mietzeit aufrecht erhalten. Bei der Frage des vertragsgemäßen Zustandes sind aber alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere örtliche Vorschriften, Umfeld, Zweck und Preis der Mieträume sowie der Zustand des Hauses bei der Anmietung, zu berücksichtigen. War aber der Hauseingangsbereich zum Zeitpunkt der Anmietung in einem optisch einwandfreien Zustand, muss der Vermieter spätere Graffiti-Schmierereien beseitigen.