Fristlose Kündigung

Verhindert ein Mieter das Ablesen der Zählerstände und die Durchführung der
Jahresprüfung der Rauchwarnmelder in seiner Wohnung, indem er die beauftragte Ableserin ins Gesicht schlägt und beleidigt und Nachfolgeablesern den Zutritt zur Wohnung verweigert, ist der Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.

Das gilt auch, wenn der Mieter aufgrund einer psychischen Erkrankung wohl schuldlos gehandelt hat. Kann der Vermieter die Rauchmelder nicht warten, werden das Mietobjekt und seine Bewohner konkret erheblich gefährdet. Ggf. droht dem Vermieter auch der Verlust seines Versicherungsschutzes im Fall eines Brandes.

Bei einer solch schwerwiegenden Gefährdung des Mietobjekts ergibt der Abwägung der beiderseitigen Interessen, auch unter Berücksichtigung des schuldlosen Verhaltens des Mieters, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann (LG Konstanz A 11 S 83/17).